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info@wbv-mittelschwansen.de

Aschenberg 3, 24369 Waabs

Verwaltung: (04 3 52) 95 68 08
Technik: (04 3 52) 95 68 12
Notdienst 24h: (0171) 41 459 25

Konzentrische Wellen nach Tropfenfall

Wir stellen uns vor

Historie - Organe - Satzung

Unsere Historie

Das Landesamt für Wasserwirtschaft Schleswig-Holstein stellte Mitte der 1960er Jahre dem Kreis Eckernförde anheim, die Gründung eines Wasserbeschaffungsverbandes „Mittelschwansen“ in die Wege zu leiten.
Bis zur Gründung dieses Verbandes bedurfte es einiger Gespräche und Vorverhandlungen.

Am 14. Oktober 1966 um 9.30 Uhr war es dann soweit.
In der Gaststätte „Café Mühle“ in Klein Waabs verhandelten die Gemeinden Barkelsby, Damp, Holzdorf, Loose, Thumby und Waabs, jeweils vertreten durch ihre Bürgermeister und deren Stellvertreter, gemeinschaftlich die Gründung des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelschwansen und hoben ihn somit aus der Taufe.

Mit den Gemeinden Fleckeby, Gammelby, und Kosel wuchs der Verband 1976 auf 9 Mitgliedsgemeinden an.

Nach weiteren 2 Jahren wurde die Gemeinde Rieseby als Mitglied im Verband aufgenommen.

1995 trat dann die Gemeinde Güby als eine der letzten Mitgliedsgemeinden dem Verband bei.

Am 01.01.2009 erfolgte der Beitritt der Gemeinden Hummelfeld und Windeby für den Ortsteil Kochendorf.

Die Versorgung der Gemeinde Osterby erfolgte von 1989 bis zum 31.12.2013 auf Grundlage eines Wasserliefervertrages. Am 01.01.2014 schloss sich die Gemeinde dann dem WBV als Mitglied an.

Somit besteht der WBV Mittelschwansen mittlerweile aus 14 Mitgliedsgemeinden.
Mit einem Hauptleitungsnetz von rund 291 km und einem Hausanschlussnetz von rund 139 km werden ca. 14.000 Menschen mit Trinkwasser versorgt.

Unsere Organe

Organe des Verbandes sind der Vorstand und die Verbandsversammlung.

Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der Verbandsmitglieder. Alle Mitgliedsgemeinden sind in Proportion zu ihren Einwohnern in der Verbandsversammlung vertreten mit einer Größe von zur Zeit 20 Mitgliedern. Diese haben u.a. die Aufgabe, den Vorstand und den Verbandsvorsteher zu wählen.
Sie beschließen Änderungen der Satzung, des Unternehmens oder der Aufgaben. Weiterhin befinden die Mitglieder über die Grundsätze der Geschäftspolitik, die Festsetzung des Wirtschaftsplans, die Entlastung des Vorstandes und die Festsetzung der Versorgungsbedingungen. Ebenso legen sie die allgemeinen Tarifpreise fest.

Der Vorstand leitet den Verband nach Maßgabe des Wasserverbandsgesetzes und der Verbandssatzung (siehe unten). Ihm obliegen alle Geschäftsprozesse, welche nicht durch Gesetz oder Satzung der Ausschuss durchzuführen hat, bzw. die der Vorstand nicht an die Geschäftsführung delegiert hat.

Unsere Satzung